Die Geschichte des Hanfverbotes beginnt mit der „Ersten Internationalen Opiumkonferenz“ in Den Haag 1911/12. Ein hier eingebrachter Vorschlag der italienischen Regierung „Cannabis zusammen mit Opium, Morphin und Kokain den gleichen strengen Regelungen und Strafen zu unterwerfen“ wurde von den Teilnehmern der Konferenz abgelehnt. Dennoch stellt dies den ersten Versuch dar Hanf international zu verbieten. Die deutsche Regierung sah damals jedoch keinen Handlungsbedarf und so blieb Cannabis bis 1924 frei in Apotheken erhältlich. Nur diese hatten seit 25. März 1872 das Recht „Indischen Hanf“ zu verkaufen.

Am 17.Dezember 1924 beschlossen die Teilnehmer der „Genfer Opiumkonferenz“ auf Antrag des Ägyptischen Delegationsleiters „Indischen Hanf“ unter gleich strenge Kontrolle wie Opium, Morphin, Heroin und Kokain zu stellen. Dies geschah, obwohl u. a. der amerikanische und der chinesische Delegierte zugaben „beinahe nichts über die Sache“ zu wissen. Dennoch wurden keine Experten angehört. Wieder erklärte das Auswärtige Amt: „Dieser Vorschlag ist für Deutschland ohne technisches und kommerzielles Interesse.“

Die Beschlüsse der Genfer Opiumkonferenz brauchten dann noch vier Jahre um in Deutschland als Gesetz Wirkung zu entfalten. Dies lag insbesondere an starkem Druck durch die pharmazeutische Industrie. Am 10. Dezember 1929 schließlich beschloss der deutsche Reichstag ein neues Opiumgesetz, das erstmals auch Cannabisbesitz unter Strafe stellte. Seit diesem Tag ist berauschender Hanf in Deutschland verboten. Die Abgabe in Apotheken war jedoch, bei Vorlage eines ärztlichen Rezeptes, weiterhin möglich. Diese Verwendung von Hanf als Medizin verschwand aber in den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg.

Erst die Studentenrevolte der Zeit um 1968 brachte Hanf wieder auf die deutsche Tagesordnung. Als Reaktion auf den Cannabiskonsum der meist jungen Revoluzzer überarbeitete der deutsche Bundestag das bestehende Opiumgesetz und verabschiedete im Dezember 1971 eine geänderte Fassung, die Cannabis und einige andere Drogen vollständig verbot. Gleich mit verboten wurde dabei die Verwendung der ältesten Kulturpflanze des Menschen – Hanf. Zum 1. Januar 1982 schließlich trat eine Änderung des BtMG in Kraft, die auch den Anbau von Hanf unter Strafe stellte.

Erst in den 90ern kam durch die Zulassung von Faserhanfpflanzen mit einem Wirkstoffgehalt von unter 0,3% wieder Bewegung in die gesetzliche Lage. Seit 1996 wird auch in Deutschland wieder legal Hanf angebaut. Die Anbauflächen wachsen kontinuierlich. Im Jahre 2005 wurde Hanf von europäischen Unternehmen schon auf mehr als 16.000 ha angebaut (Deutschland ca. 2000 ha). Hanffasern werden heute hauptsächlich für Spezialzellstoffe, Verbundwerkstoffe und Dämmstoffe genutzt.

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